Naturisten wollen niemanden belästigen. Naturisten wollen freiheitlich bestimmt die Natur genießen. Sie sind keine Exhibitionisten. Beim Nacktwandern oder anderem Nacktsport, wie z.B. dem Nacktfahradfahren in der freien Natur geht es um eine friedliche und vollständige Harmonie mit der Natur. Wälder sind ein Ort der Erholung, deren Betreten in den Waldgesetzen der Bundesländer geregelt ist. Sie können daher - wie Badestellen an Seen - ohne Bekleidung auch außerhalb von ausgewiesenen FKK-Bereichen zum Zwecke der Erholung genutzt werden. Wenn die Nacktheit in der Natur praktiziert wird, ist sie natürlich und sogar gesund. Die FKK-Bewegung hat eine lange Tradition in Deutschland – immer mehr Menschen lassen sich vom Naturismus überzeugen! Nacktradfahren, genauso wie Nacktwandern sind in Deutschland grundsätzlich nicht verboten. Ein Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit gibt es nicht, kann aber örtlich behördlich verboten werden. Man kann also nicht tun und lassen, was man möchte. Dabei spielt §118 Ordnungswidrigkeitengesetz eine Rolle: § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Beachten Sie, dass die Aussagen juristisch nicht verbindlich sind und im Zweifelsfall eine Rechtsberatung nicht ersetzen! Das einfache und natürliche Nacktsein ohne sexuelle Handlungen und Absichten oder provozierendes Verhalten ist nicht grob ungehörig. Ein solches Verhalten wird von Naturisten und Naturistinnen auch strikt abgelehnt. Darüber, ob ein einzelner textiler Wanderer oder erst eine Gruppe die Allgemeinheit darstellen, lässt sich streiten. Aber damit sich jemand belästigt fühlen kann, muss auch jemand da sein, der sich belästigt fühlen könnte. Deshalb sollte man seine öffentliche Nacktheit nicht an Orten ausüben, wo sich viele Menschen ansammeln. Das würde auch dem Grundsatz, nicht provozieren zu wollen, widersprechen. Im Wald und in freier Natur sind Begegnungen mit textilen Personen deutlich seltener, als in einer Fußgängerzone. Ebenso bieten sich für alle Beteiligten Ausweichmöglichkeiten. Auch stellt sich die Frage, ob eine kurze Begegnung eine Belästigung darstellen kann. Menschen, die uns nicht begegnen wollen, gehen zügig vorüber und sollten zügig passiert werden. Menschen, die mit uns in Kontakt treten wollen, egal ob positiv oder negativ, tun dies freiwillig und setzen sich bewusst einem längeren Anblick eines nackten Körpers aus. Kann öffentliche Nacktheit allgemeingefährlich sein? Welche Gefahren wären dies, die der Allgemeinheit schaden oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigen könnten? Fragen, für die es schwer ist, eine begründete Antwort zu finden, welche nicht rein hypothetisch ist. Was tun wir aktiv, um andere Menschen nicht zu belästigen oder zu provozieren ? Erst einmal sind unsere Nacktivitäten bei der ortsansäßigen Polizei angemeldet. Das ist zwar kein Muss, beugt aber Mißverständnissen vor. Wir treffen uns bekleidet, meist an einem Parkplatz wie z.B. an der „Hohe Mark“ vor dem Taunusinformationszentrum in Oberursel, der meist gut besucht ist und beginnen unsere Tour noch angezogen. Erst im Wald angekommen, wenn sich die Waldbesucher verlaufen haben, entledigen wir uns unserer Kleidung auf einem Seitenweg, abseits des Hauptweges. Sollte es dabei zu Begegnung mit anderen kommen, erklären wir, was wir da machen. Auf unseren Touren lassen sich Begegnungen mit anderen Menschen nicht vermeiden. Diese verlaufen meistens und überwiegend positiv, was auch unserem netten und freundlichen Auftreten zu zuschreiben ist. Dabei achten wir darauf, jeden freundlich zu grüßen und niemanden zu erschrecken, wenn wir z.B. von hinten angefahren kommen oder um die Ecke biegen. Das dürfen sich auch textile Radfahrer gerne mal zu Herzen nehmen. Sollte es wirklich einmal zu einer konfrontativen Situation kommen, begegnen wir anderen Menschen mit Respekt und Argumenten. Auch wenn manche Menschen glauben, die Meinungsfreiheit decke auch Beleidigungen, sollte man wissen, dass dies Straftatbestände erfüllen kann. Zu solchen Situationen kommt es auch durch die mediale Aufklärung und die zunehmende Präsenz des Naturismus, zu der wir auch beitragen möchten, nur sehr selten. Kommen wir auf unseren Touren zu größeren Menschenansammlungen oder müssen wir Ortschaften oder größere bewohnte Ansiedlungen durchqueren, besteht die Möglichkeit sich wieder etwas überzuziehen. Bevor wir wieder an unserem Ausgangspunkt ankommen, bekleiden wir uns rechtzeitig wieder vollständig.
Ist Nackheit in der Öffentlichkeit erlaubt ?
TAUNUS-NACKT-MOUNTAINBIKE-GRUPPE
Kontakt: WhatsApp: 0151 54890631 Mail: info@nacktradeln.com
Ist Nackheit in der Öffentlichkeit erlaubt ?
Naturisten wollen niemanden belästigen. Naturisten wollen freiheitlich bestimmt die Natur genießen. Sie sind keine Exhibitionisten. Beim Nacktwandern oder anderem Nacktsport, wie z.B. dem Nacktfahradfahren in der freien Natur geht es um eine friedliche und vollständige Harmonie mit der Natur. Wälder sind ein Ort der Erholung, deren Betreten in den Waldgesetzen der Bundesländer geregelt ist. Sie können daher - wie Badestellen an Seen - ohne Bekleidung auch außerhalb von ausgewiesenen FKK-Bereichen zum Zwecke der Erholung genutzt werden. Wenn die Nacktheit in der Natur praktiziert wird, ist sie natürlich und sogar gesund. Die FKK-Bewegung hat eine lange Tradition in Deutschland – immer mehr Menschen lassen sich vom Naturismus überzeugen! Nacktradfahren, genauso wie Nacktwandern sind in Deutschland grundsätzlich nicht verboten. Ein Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit gibt es nicht, kann aber örtlich behördlich verboten werden. Man kann also nicht tun und lassen, was man möchte. Dabei spielt §118 Ordnungswidrigkeitengesetz eine Rolle: § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Beachten Sie, dass die Aussagen juristisch nicht verbindlich sind und im Zweifelsfall eine Rechtsberatung nicht ersetzen! Das einfache und natürliche Nacktsein ohne sexuelle Handlungen und Absichten oder provozierendes Verhalten ist nicht grob ungehörig. Ein solches Verhalten wird von Naturisten und Naturistinnen auch strikt abgelehnt. Darüber, ob ein einzelner textiler Wanderer oder erst eine Gruppe die Allgemeinheit darstellen, lässt sich streiten. Aber damit sich jemand belästigt fühlen kann, muss auch jemand da sein, der sich belästigt fühlen könnte. Deshalb sollte man seine öffentliche Nacktheit nicht an Orten ausüben, wo sich viele Menschen ansammeln. Das würde auch dem Grundsatz, nicht provozieren zu wollen, widersprechen. Im Wald und in freier Natur sind Begegnungen mit textilen Personen deutlich seltener, als in einer Fußgängerzone. Ebenso bieten sich für alle Beteiligten Ausweichmöglichkeiten. Auch stellt sich die Frage, ob eine kurze Begegnung eine Belästigung darstellen kann. Menschen, die uns nicht begegnen wollen, gehen zügig vorüber und sollten zügig passiert werden. Menschen, die mit uns in Kontakt treten wollen, egal ob positiv oder negativ, tun dies freiwillig und setzen sich bewusst einem längeren Anblick eines nackten Körpers aus. Kann öffentliche Nacktheit allgemeingefährlich sein? Welche Gefahren wären dies, die der Allgemeinheit schaden oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigen könnten? Fragen, für die es schwer ist, eine begründete Antwort zu finden, welche nicht rein hypothetisch ist. Was tun wir aktiv, um andere Menschen nicht zu belästigen oder zu provozieren ? Erst einmal sind unsere Nacktivitäten bei der ortsansäßigen Polizei angemeldet. Das ist zwar kein Muss, beugt aber Mißverständnissen vor. Wir treffen uns bekleidet, meist an einem Parkplatz wie z.B. an der „Hohe Mark“ vor dem Taunusinformationszentrum in Oberursel, der meist gut besucht ist und beginnen unsere Tour noch angezogen. Erst im Wald angekommen, wenn sich die Waldbesucher verlaufen haben, entledigen wir uns unserer Kleidung auf einem Seitenweg, abseits des Hauptweges. Sollte es dabei zu Begegnung mit anderen kommen, erklären wir, was wir da machen. Auf unseren Touren lassen sich Begegnungen mit anderen Menschen nicht vermeiden. Diese verlaufen meistens und überwiegend positiv, was auch unserem netten und freundlichen Auftreten zu zuschreiben ist. Dabei achten wir darauf, jeden freundlich zu grüßen und niemanden zu erschrecken, wenn wir z.B. von hinten angefahren kommen oder um die Ecke biegen. Das dürfen sich auch textile Radfahrer gerne mal zu Herzen nehmen. Sollte es wirklich einmal zu einer konfrontativen Situation kommen, begegnen wir anderen Menschen mit Respekt und Argumenten. Auch wenn manche Menschen glauben, die Meinungsfreiheit decke auch Beleidigungen, sollte man wissen, dass dies Straftatbestände erfüllen kann. Zu solchen Situationen kommt es auch durch die mediale Aufklärung und die zunehmende Präsenz des Naturismus, zu der wir auch beitragen möchten, nur sehr selten. Kommen wir auf unseren Touren zu größeren Menschenansammlungen oder müssen wir Ortschaften oder größere bewohnte Ansiedlungen durchqueren, besteht die Möglichkeit sich wieder etwas überzuziehen. Bevor wir wieder an unserem Ausgangspunkt ankommen, bekleiden wir uns rechtzeitig wieder vollständig.
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