Ist Nackheit in der Öffentlichkeit erlaubt ?
Naturisten wollen niemanden belästigen.
Naturisten wollen freiheitlich bestimmt die Natur genießen.
Sie sind keine Exhibitionisten.
Beim Nacktwandern oder anderem Nacktsport, wie z.B. dem
Nacktfahradfahren in der freien Natur geht es um eine friedliche
und vollständige Harmonie mit der Natur. Wälder sind ein Ort der
Erholung, deren Betreten in den Waldgesetzen der Bundesländer
geregelt ist.
Sie können daher - wie Badestellen an Seen - ohne Bekleidung auch
außerhalb von ausgewiesenen FKK-Bereichen zum Zwecke der
Erholung genutzt werden.
Wenn die Nacktheit in der Natur praktiziert wird, ist sie natürlich und
sogar gesund. Die FKK-Bewegung hat eine lange Tradition in
Deutschland – immer mehr Menschen lassen sich vom Naturismus
überzeugen!
Nacktradfahren, genauso wie Nacktwandern sind in Deutschland
grundsätzlich nicht verboten. Ein Gesetz gegen Nacktheit in der
Öffentlichkeit gibt es nicht, kann aber örtlich behördlich verboten
werden. Man kann also nicht tun und lassen, was man möchte.
Dabei spielt §118 Ordnungswidrigkeitengesetz eine Rolle:
§ 118 OWiG
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung
vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu
gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Beachten Sie, dass die Aussagen juristisch nicht verbindlich sind
und im Zweifelsfall eine Rechtsberatung nicht ersetzen!
Das einfache und natürliche Nacktsein ohne sexuelle Handlungen
und Absichten oder provozierendes Verhalten ist nicht grob
ungehörig. Ein solches Verhalten wird von Naturisten und
Naturistinnen auch strikt abgelehnt.
Darüber, ob ein einzelner textiler Wanderer oder erst eine Gruppe
die Allgemeinheit darstellen, lässt sich streiten.
Aber damit sich jemand belästigt fühlen kann, muss auch jemand da
sein, der sich belästigt fühlen könnte. Deshalb sollte man seine
öffentliche Nacktheit nicht an Orten ausüben, wo sich viele
Menschen ansammeln. Das würde auch dem Grundsatz, nicht
provozieren zu wollen, widersprechen. Im Wald und in freier Natur
sind Begegnungen mit textilen Personen deutlich seltener, als in
einer Fußgängerzone. Ebenso bieten sich für alle Beteiligten
Ausweichmöglichkeiten. Auch stellt sich die Frage, ob eine kurze
Begegnung eine Belästigung darstellen kann. Menschen, die uns
nicht begegnen wollen, gehen zügig vorüber und sollten zügig
passiert werden.
Menschen, die mit uns in Kontakt treten wollen, egal ob positiv oder
negativ, tun dies freiwillig und setzen sich bewusst einem längeren
Anblick eines nackten Körpers aus.
Kann öffentliche Nacktheit allgemeingefährlich sein?
Welche Gefahren wären dies, die der Allgemeinheit schaden oder
die öffentliche Ordnung beeinträchtigen könnten?
Fragen, für die es schwer ist, eine begründete Antwort zu finden,
welche nicht rein hypothetisch ist.
Was tun wir aktiv, um andere Menschen nicht zu belästigen
oder zu provozieren ?
Erst einmal sind unsere Nacktivitäten bei der ortsansäßigen Polizei
angemeldet. Das ist zwar kein Muss, beugt aber Mißverständnissen
vor.
Wir treffen uns bekleidet, meist an einem Parkplatz wie z.B. an der
„Hohe Mark“ vor dem Taunusinformationszentrum in Oberursel,
der meist gut besucht ist und beginnen unsere Tour noch
angezogen. Erst im Wald angekommen, wenn sich die Waldbesucher
verlaufen haben, entledigen wir uns unserer Kleidung auf einem
Seitenweg, abseits des Hauptweges. Sollte es dabei zu Begegnung
mit anderen kommen, erklären wir, was wir da machen.
Auf unseren Touren lassen sich Begegnungen mit anderen
Menschen nicht vermeiden. Diese verlaufen meistens und
überwiegend
positiv, was auch unserem netten und freundlichen Auftreten zu
zuschreiben ist. Dabei achten wir darauf, jeden freundlich zu grüßen
und niemanden zu erschrecken, wenn wir z.B. von hinten
angefahren kommen oder um die Ecke biegen. Das dürfen sich auch
textile Radfahrer gerne mal zu Herzen nehmen. Sollte es wirklich
einmal zu einer konfrontativen Situation kommen, begegnen wir
anderen Menschen mit Respekt und Argumenten. Auch wenn
manche Menschen glauben, die Meinungsfreiheit decke auch
Beleidigungen, sollte man wissen, dass dies Straftatbestände
erfüllen kann. Zu solchen Situationen kommt es auch durch die
mediale Aufklärung und die zunehmende Präsenz des Naturismus,
zu der wir auch beitragen möchten, nur sehr selten.
Kommen wir auf unseren Touren zu größeren
Menschenansammlungen oder müssen wir Ortschaften oder
größere bewohnte Ansiedlungen durchqueren, besteht die
Möglichkeit sich wieder etwas überzuziehen.
Bevor wir wieder an unserem Ausgangspunkt ankommen, bekleiden
wir uns rechtzeitig wieder vollständig.
TAUNUS-NACKT-MOUNTAINBIKE-GRUPPE
Kontakt:
WhatsApp: 0151 54890631
Mail: info@nacktradeln.com